GSPR: Allgemeine Produktsicherheitsverordnung
Die GSPR oder Allgemeine Produktsicherheitsverordnung ist eine europäische Gesetzgebung, die darauf abzielt, sicherzustellen, dass alle auf dem Markt befindlichen Produkte für Verbraucher sicher sind. Diese Verordnung verpflichtet Hersteller, Händler und Importeure dazu, hohe Sicherheitsstandards einzuhalten.
Die GSPR wurde eingeführt, um den Verbraucherschutz zu stärken, und gilt für eine breite Palette von Produkten, mit Ausnahme solcher, die bereits durch spezielle Vorschriften geregelt sind (z. B. Arzneimittel oder Medizinprodukte).
Die wichtigsten Grundsätze der GSPR:
- Sichere Produkte an erster Stelle: Ein Produkt gilt als sicher, wenn es unter normalen Nutzungsbedingungen kein oder nur ein akzeptables Risiko darstellt.
- Rückverfolgbarkeit: Wirtschaftsakteure müssen in der Lage sein, ihre Lieferanten und Kunden zu identifizieren, um eine wirksame Rückverfolgung zu gewährleisten.
- Überwachung und Kontrolle: Nationale Behörden können Kontrollen durchführen, Rückrufe anordnen oder gefährliche Produkte vom Markt nehmen.
- Verantwortung der Wirtschaftsakteure: Jeder Beteiligte in der Lieferkette (Hersteller, Händler, Importeure) spielt eine aktive Rolle bei der Risikoprävention im Zusammenhang mit der Produktnutzung.
Weitere Informationen zum geltenden Rechtsrahmen finden Sie in der
Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, auch GSPR genannt.
Diese Verordnung soll sicherstellen, dass alle auf dem europäischen Markt angebotenen Produkte für Verbraucher sicher sind.
Sie gilt für viele Bereiche, einschließlich B2B-Verkäufe, wenn die Produkte vom allgemeinen Publikum verwendet werden können.
📄 Vollständiger Text verfügbar unter:
Verordnung (EU) 2023/988 auf EUR-Lex